Pflegearbeit für die Münchow GmbH
13. April, 2010
http://www.muenchowgmbh.com
 
Die Münchow GmbH ist seit vielen Jahren ein großer Name im Verkauf von Designer-Möbeln und Lifestyle-Artikel in der Region Bielefeld. Sie führen zur Zeit 3 Shops mit sehr hochwertigen und immer neuen Kollektion von exklusiven Möbel und Accessoires.
Nach einigen schlechten Erfahrungen mit sowohl selbständigen Programmierern als auch Werbeagenturen in Kreis Bielefeld, sind Sie letztendlich auf G-Source gekommen. G-Source arbeitet jetzt seit drei Monaten erfolgreich an verschiedenen Aspekten des Programmierens und des Designs der verschiedenen Shops, mit dem Ziel eine höhere Besucherzahl, als auch einen höhere Konversionsrate zwischen Besuchern und Bestellungen zu erreichen.
Ein Besuch einer dieser Shops wird von uns sehr empfohlen, vor allem wenn sie nicht nur Interesse an unserer Arbeit haben, sondern auch Ihre Einrichtung moderner gestalten wollen!
Neue webseite online!
1. März, 2010
Wie sie vielleicht schon erfahren haben, ist G-Source im Oktober 2009 umgezogen nach Porta Westfalica. Und zu den neuen Räumlichkeiten gehört natürlich auch eine neue Internet-Präsenz!
Wie gewohnt sind wir für Sie der beste Ansprechpartner, wenn es um Ihren neuen oder bestehenden Internet-Auftritt geht. Außerdem haben wir uns durch eine stetig steigende Nachfrage unsere Qualifikation in Bezug auf das Verbessern und Ausbauen von schon bestehenden Internetseiten und Shopping-Systemen.
Von Internetpräsentationen (mit möglichen Zusatzoptionen wie Shopping-System, Forum oder Galerie) bis hin zur kompletten Entwicklung Ihrer digitalen Firmen-Identität bietet Ihnen G-Source Media hervorragende Produkte und immer wieder eine zuverlässige persönliche Beratung.
Unsere neue Ton-Abteilung:
1. Januar, 2010
http://www.ton-kraft.de
Ton-Kraft ist seit dem 1. Januar 2010 das neue Tonstudio in Porta Westfalica, Kreis Minden, Nordrhein-Westfalen. Als Tochterunternehmen von G-Source zielt Ton-Kraft auf eine sichere Balance zwischen dem aktuellen Industrie-Standard und einer kostengünstigen Lösung für all Ihre tontechnischen Aufträge.
Unsere Arbeitsweise ist unkonventionell – also auch nicht was für Jedermann. Trotzdem glauben wir daran, dass Ton oder Musik mit einem guten Inhalt auch eine erstklassige Verarbeitung braucht. Leider sind jedoch die damit verbundenen Kosten bei den meisten Studios als unrealistisch einzuschätzen.
Das qualitative Gewicht der Kosten für die vorhandene Hardware und Software tritt jedoch stets weiter in den Hintergrund, und dies ermöglicht es uns, einen neuen Weg der Tonbearbeitung einzugehen. Wir glauben, dass die Zukunft der Ton-Technik immer weniger auf überdimensionalen Mischpulten und Räumlichkeiten beruhen wird, die pro Stunde mehr kosten als eine Nacht im Ritz.
Probieren sie doch die auf unserer Internetseite angebotene kostenlose Mastering-Probe!
Webdesign & Programmierung:
Ob Sie nun zum ersten Mal Ihr Unternehmen im Internet präsentieren wollen oder Ihr Internetauftritt den modernen Anforderungen angepasst werden muss, G-Source setzt Ihre individuellen Vorstellungen professionell und innovativ um. Wir sorgen nicht nur für die ansprechende grafische Umsetzung Ihrer Ideen, sondern auch für die Suchmaschinen-Optimierung Ihrer Internet-Seite.
Um herausragende grafische Ergebnisse erzielen zu können, arbeiten wir mit Grafikdesignern und Illustratoren eines Londoner Design-Studios zusammen. Unser Fotograf kann bei Bedarf Ihre Internet-Präsenz durch professionelle fotografische Eindrücke ergänzen. Vom Design Ihres Firmenlogos bis hin zur Programmierung individueller Internet-Lösungen - bei G-Source Media finden Sie qualitativ hochwertige Produkte zu günstigen Preisen!
Eine Auswahl aus aktuellen Webdesign-Projekten:
http://www.klocke-online.de
http://www.humanworkshop.com
http://www.artedent-technik.de
http://www.lebendigetraeume.de
http://www.intactive.de
http://www.metallbau-noerr.de
http://www.juerging.eu
http://www.ton-kraft.de
http://www.kandas-andas.de
Erneuerungen / Verbesserungen :
Sollten Sie bereits eine Internet-Seite haben, auf der bestimmte notwendige Funktionen fehlen, dann können wir Ihre Seite an die moderne Funktionalität des Internets anpassen. Unabhängig von der verwendeten Programmiersprache fügen wir die gewünschten Optionen in das grafische Design Ihrer Seite ein. Ob Forum oder Galerie, G-Source Media setzt Ihre individuellen Vorstellungen professionell und kostengünstig um.
Neben dem Einfügen von zusätzlichen Funktionen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Seite für externe Medien wie eBay oder Google besser zugänglich und nutzbar zu machen.
http://www.meinwohnen.ch
http://www.weiterbildung.de
http://www.neubauprojekte.ch
http://www.diedrich-collegen.de
http://www.muenchowgmbh.com
 
http://www.normanfinkelstein.com
http://www.timvandelaar.com
http://www.galileocom.at/shop
Durch unsere jahrelange Erfahrung mit dem Verbessern von schon bestehenden Seiten, wissen wir, dass viele Programmierer ihre Aufgaben nicht sehr ernst nehmen. Wir aber garantieren Ihnen ein hundertprozentiges Resultat, sowohl vom Aussehen her als auch von der Programmierung. Unsere Leistungen sind immer angeglichen an die neusten Standards und erzielen direkt positive Ergebnissen.
Wenn sie endlich zufrieden sein wollen mit Ihrem Internet-Auftritt, rufen Sie uns heute noch an!
G-Source:
Dpl. Ing. G. Elbrink
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Inhaber:
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Fa. Gerrit Elbrink
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Adresse:
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Hans Lüken Strasse 50 32469 Petershagen Deutschland
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Tel. Festnetz:
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05705-1446-200
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Skype:
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humanworkshop_de
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St. Nr.:
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335/5050/3012
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Ust-Id Nr.:
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DE247185311
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Konto:
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0003 0281 80
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BLZ:
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4905 1285
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Bank:
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Sparkasse Porta Westfalica
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IBAN:
|
DE17 4905 1285 0003 0281 80
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SWIFT:
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WELADE D1 PWF
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1 Regelfall:
Das Auftragswerk. Der uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten
die Vorschriften des Werk-vertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Das Merkmal des Angebotswerkes besteht darin, daß es inhaltlich nicht
auf einen bestimmten Verwerter und dessen Produkte ausgerichtet ist
und das es der Urheber aus eigenem Antrieb in der Absicht geschaffen
hat, es Verwertern zur Nutzung anzubieten. Bei der Übernahme eines
Angebotswerkes zur Nutzung kommt ein Lizenzvertrag zustande. Die Aufforderung
eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder
zu ergänzen (z.B. eine Rapportzeichnung anzufertigen), läst einen
ergänzenden Werkvertrag aus. Angebotswerke haben begrenzte Bedeutung
in den Bereichen Textildesign und verwandte Gebiete, Fotodesign und
Pressezeichnung, wo sie aufgrund der besonderen Verwertungsmöglichkeiten
traditionell üblich und von Urhebern und Verwertern anerkannt sind.
In allen anderen Fällen ist die kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen;
Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
1.2
Unsere Arbeiten (Entwürfe, Quelldateien und Werkzeichnungen) sind als persönliche
geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen
Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist
1.3
Ohne unsere Zustimmung dürfen
die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original
noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig.
1.4
Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den
vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht,
die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.
1.5
Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für
ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen unserer Einwilligung,
außer wenn es im Angebot anders beschrieben ist.
1.6
Die Übertragung
eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung.
1.7 Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
2.1
Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des
Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung
berechnen wir das vereinbarte Honorar.
2.2
Übt der Auftraggeber seine
Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt,
berechnen wir ein Abschlagshonorar.
2.3
Vorschläge und Weisungen des
Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen
und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar;
sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich
vereinbart worden ist.
2.4
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeit
fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert,
so ist das entsprechende Teilhonorar fällig. Erstreckt sich die Ausführung
eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können wir eine Abschlagszahlung
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.5
Honorare
sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten
sind. Gemäß dem Falle das keine vertraglichen Sondervereinbarungen
geschlossen wurden ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
zahlbar.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1
Die Änderung
von Entwürfen, die Schaffung von Vorlagen weiterer Entwürfe, die Änderung
von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium,
Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten
entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen,
Layoutsatz) sind zu erstatten.
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3.3
Für Reisen, die in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter
zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind,
werden die Kosten und Spesen berechnet.
3.4
Die Vergabe von kreativen
Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von
Fremdleistungen im Zuge von Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie,
Druckausführung, Versand) nehmen wir nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter
getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
3.5
Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen
im eigenen Namen vergeben, stellt der Auftraggeber/Verwerter mich von
der hieraus resultierenden Verbindlichkeit frei.
3.6
Die Vergütung
für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte
Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütung und Nebenkosten
sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1
Wir
räumen bei unsere Arbeit nur Nutzungsrechte ein, das Eigentumsrecht
wird nicht übertragen.
4.2
Die Originale sind nach angemessener Frist
unbeschädigt an uns zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine
anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3
Zusendung und Rücksendung
der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
5. Korrektur und Produktionsüberwachung
5.1
Vor Produktionsbeginn
sind uns Korrekturmuster vorzulegen.
5.2
Die Produktion wird von uns
nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine
solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen
zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6. Haftung
6.1
Eine Haftung
für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit unserer Arbeiten
wird von uns nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
6.2
Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten
die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
6.3
Soweit
wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir
nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.4
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/
Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die
Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns
von der Haftung frei.
6.5
Können wir während der Anfertigungsphase durch Krankheit, Unfall oder andere
nicht selbstverschuldete Umstände einen Auftrag nicht zu Ende führen oder vereinbarte
Fristen nicht mehr einhalten, so ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung aller bis dahin
erbrachten Leistungen verp?ichtet. Der Auftraggeber ist in diesem Fall schnellstmöglich zu
informieren. Dem Auftraggeber steht es dann frei, die Fertigung mit anderen Anbietern
fortzusetzen. In diesen Fall können vom Auftraggeber keine Schadensersatzforderungen
geltend gemacht werden.
7.
Belegexemplare von vervielfältigten Werken
sind uns mindestens 10 Belegexemplare unentgeldlich zu überlassen,
die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden darf.
8. Gestaltungsfreiheit
8.1
Für uns besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
8.2
Die mir überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter
der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung
berechtigt ist.
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Teile ist Petershagen.
10.
Unwirksamkeit
einzelner Bestimmung. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden
Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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Adresse und Telefon:
G-Source
Inhaber: Gerrit Elbrink
Hans-Lüken-Str. 50
32469 Petershagen
Telefon: 05705-1446200
Skype: humanworkshop_de
Kontaktformular:
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